Breites Bündnis fordert die Aufhebung von § 219a StGB
05/2018
n einem offenen Brief an die Bundesregierung und die Fraktionsvorsitzenden von CDU/CSU und SPD fordert der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) gemeinsam mit dem Zukunftsforum Familie (ZFF) und der Bundesverband der Arbeiterwohlfahrt (AWO) in einem breiten Bündnis von insgesamt 26 Verbänden und Organisationen die Aufhebung von §219a StGB. Die unterzeichnenden Organisationen fordern die umfassende Informationsfreiheit über Schwangerschaftsabbrüche und Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte.
Die Präsidentin des djb Prof. Dr. Maria Wersig erklärt: »Der Schwangerschaftsabbruch ist eine medizinische Dienstleistung für Frauen in einer Notlage. Darüber müssen Ärztinnen und Ärzte öffentlich sachlich informieren dürfen, ohne sich der Gefahr einer Strafverfolgung ausgesetzt zu sehen. Das hat mit Werbung nichts zu tun. In einer freiheitlichen Gesellschaft sollten sachliche Informationen über medizinische Angebote nicht strafbar sein.« Die ZFF Vorsitzende Christiane Reckmann erklärt: »Frauen haben ein Recht auf reproduktive Selbstbestimmung, dazu gehört der Zugang zu niedrigschwelligen und sachlichen Informationen über die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen. Wir fordern die Bundesregierung auf, Frauen dieses Recht zu gewähren und Ärztinnen und Ärzte vor Strafverfolgung zu schützen, wenn sie öffentlich und sachlich darüber informieren!