Der Vorstand wählt aus seiner Mitte den Geschäftsführenden Vorstand.
Für die Amtszeit 2016 bis 2018 wurden gewählt:
Die Delegierten aus den Mitgliedsverbänden und ihre namentlich benannten Stellvertreterinnen und Stellvertreter bilden den Gesamtvorstand des Landesfamilienrates. Darüber hinaus gehören dem Vorstand bis zu sechs von der Mitgliederversammlung berufene, besonders fachkundige Einzelpersönlichkeiten an.
Der Vertreter/die Vertretrin des zuständigen Fachministeriums, die Leitungen der beiden Fachausschüsse im Landesfamilienrat sowie die Vertreterin der Liga der Freien Wohlfahrtspflege haben dabei Gaststatus.